Obwohl die Uitiker Naturschützer protestierten hält die Stalliker Baukommission zum Grossanlass auf dem Üetliberg, denn dieser ist ihrer Ansicht nach nicht bewilligungspflichtig. Will heissen: Das Open-Air-Kino kann wie geplant durchgeführt werden. Der Verein Pro Üetliberg akzeptiert, ist aber nicht einverstanden.
In zwei Wochen ist es soweit. Spektakuläre Filme von Flugakrobatik-Shows oder über das Abenteuer Freitauchen werden beim Uto Kulm gezeigt: Auf dem Üetliberg startet dann das Virtual-Reality-Open-Air-Kino, welches wir bereits angekündigt haben.
Bislang stand in den Sternen, ob der Anlass in der geplanten Form überhaupt durchgeführt werden kann. Denn die Umweltschützer vom Verein Pro Üetliberg reichten bei der Gemeinde Stallikon eine Beschwerde ein. Die Nutzung des Areals beim Hotel Uto Kulm durch abendlich bis zu 150 Personen an jeweils zwei Vorstellungen sei zu viel für das Naturschutzgebiet und nicht konform mit dem kantonalen Gestaltungsplan Uto Kulm, monierten sie in der Beschwerde von Ende Mai.
«Zwischenzeitlich hat die Stalliker Baukommission dieses Anliegen geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass der Kino-Anlass nicht bewilligungspflichtig ist», sagt Gemeindeschreiber Roberto Brunelli auf Anfrage. Will heissen: Das Open-Air-Kino kann wie geplant durchgeführt werden. Dieser Entscheid stützte sich darauf, dass für die Durchführung der Kinoabende keinerlei bauliche Massnahmen nötig seien.
Auch werde mit der vorhandenen Anzahl Tische und Stühle hantiert. «Durchgeführt wird das Kino darüber hinaus nicht auf der Aussichtsterrasse, sondern im Restaurant-Aussenbereich, wo sich ohnehin Tische und Stühle befinden», so Brunelli.
Auswirkungen können gross sein
Einen solchen Entscheid hatte Margrith Gysel, Präsidentin des Vereins Pro Üetliberg, kommen sehen. «Trotzdem sind wir damit nicht einverstanden.» Aus ihrer Sicht sei nicht abschliessend geklärt, ob der Anlass tatsächlich keiner Spezialbewilligung bedürfe. «So pilgern abendlich während eines Monats zwei Mal 150 Personen auf den Berg. Die negativen Auswirkungen auf die Pflanzen und Tiere im Schutzgebiet, in dem sich der Uto Kulm befindet, können gross sein», so Gysel.
Laut Brunelli sieht dies die Stalliker Baukommission anders. «Die maximale, pro Abend beim Uto Kulm anwesende Anzahl Personen verändert sich durch den Virtual-Reality-Kino-Betrieb nicht, daher ist auch keine Bewilligung notwendig», erklärt Brunelli weiter.
Gysel geht davon aus, dass das Virtual-Reality-Kino für dieses Jahr nicht mehr zu stoppen ist. «Wir haben uns gegen ein Gerichtsverfahren entschieden.»
Quelle: limmattalerzeitung