At the trial of ex-SS officer Reinhold Hanning, situations in the Auschwitz concentration camp were digitally reconstructed and thus VR used for evidence. The trial is considered groundbreaking.
Auch mehr als 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs sind immer noch nicht alle Verbrechen aufgearbeitet, die sich in der damaligen Zeit ereignet haben. Spät, aber doch, wurde im vergangenen Jahr einem ehemaligen Angehörigen der „Schutzstaffel“ (SS) in Deutschland der Prozess gemacht. Die paramilitärische Teilorganisation der NSDAP wurde nicht nur am Schlachtfeld für ihre Grausamkeit bekannt. Das Urteil des Landgerichts Detmold gegen den zum Prozesszeitpunkt schon greisen Reinhold Hanning, einst SS-Unterscharführer und Wachmann im berüchtigten KZ Auschwitz-Birkenau, lautete schliesslich auf fünf Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord in wenigstens 170.000 Fällen. Rechtskräftig wurde der Richterspruch jedoch nie. Hannings Anwalt legte Revision ein. Hanning starb im Mai 2017 im Alter von 95 Jahren, was die Beendigung des Verfahrens zur Folge hatte.
Nazi VR
Und dennoch gilt das Verfahren als wegweisend: Denn erstmals handelte es sich um einen Schuldspruch, der sich nicht nur auf die Ermordung durch Erschiessungen oder in Gaskammern bezog, sondern auch Todesfälle, die den katastrophalen Versorgungsbedingungen und der harten Zwangsarbeit geschuldet waren. Auch in einem anderen Aspekt ging man neue Wege: Bei der Beweisführung setzte man auf Virtual Reality. In der Dokumentation „Nazi VR“ (17 Minuten), die kostenlos im Netz angesehen werden kann, verfolgt man den Verlauf des Prozesses und die Arbeit des bayrischen Landeskriminalamtes. Dort erstellten Experten Videoaufnahmen des Lagers und zogen auch alte Pläne der Anlage heran, um sie virtuell genau zu rekonstruieren.
Claim refuted Trial participants were finally able to get an impression of the situation at the time with the help of VR glasses. Hanning had always declared that from his guard post he had had no insight into the conditions under which the prisoners had to eke out an existence in Auschwitz. However, this claim could be credibly refuted in this way. This may have laid the foundation for further evidence of this kind. Jens Rommel, the public prosecutor in charge of the case, sees potential for supporting the investigation of other war crimes in this way.
Source: derstandard / Vimeo